Ein Oster-Erlass zur Corona-Krise soll großen Festen in den eigenen vier Wänden einen Strich durch die Rechnung machen. Rechtzeitig vor den Feiertagen veranlasste das Gesundheitsministerium, dass an privaten Feiern nicht mehr als fünf Personen teilnehmen dürfen, die nicht im selben Haushalt leben. Kritik kam nicht nur aus der Opposition, auch für Verfassungsexperten ist dies nicht haltbar.
Zunächst gab es am Samstag Unklarheiten, wie viele Personen nun insgesamt an Privatfeiern teilnehmen dürfen. Das Gesundheitsministerium präzisierte am Abend, es dürften weitere fünf Personen empfangen werden, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.", erläuterte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage.
"Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern", begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) den Schritt. "Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben." Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk findet den Erlass mehr als fragwürdig. "Das geht zu weit", sagte er im Gespräch mit der APA. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür - auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht. Wörtlich besagt das Epidemiegesetz: "Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist."
"Das geht zu weit", meint Funk nun zum Erlass, das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys.
Kritik am Erlass gab es auch von FPÖ und NEOS. NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak argumentierte rechtlich: "Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten", hielt er fest. Die Maßnahme von Gesundheitsminister Rudolf Anschober sei "verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben".
Auch die FPÖ sieht in dem Erlass "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung" und den "Aufruf zur Vernaderung". Klubchef Herbert Kickl sprach am Samstag gegenüber der APA von einem "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.
Das Ministerium verteidigte den Erlass. Man versuche damit, gerade rund um Ostern große Zusammenkünfte auch in Haushalten zu vermeiden. Zudem sollten dadurch vermehrt auftretende "Corona-Partys" unterbunden werden, hieß es am Samstag von Ressortchef Rudolf Anschober (Grüne).
Dieser Artikel wurde am 4. April um 19.15 Uhr upgedated.
Neue Corona-Regeln greifen tief ins Privatleben ein!
Rechtsexperte: „Das geht zu weit“. Ministerium präzisiert jetzt die Personenzahl. Update!
25 Postings
Bleibt cool in ein paar Wochen ist der Spuck vorbei,danach haben wir andere Probleme zu lösen
Was haben wir nur für eineRegierung bekommen.Zuerst sind die MS Masken nicht sicher und nacher werden sie zwingend vorgeschrieben.Leute werden per Handy überwacht.Leute schaltets die Handy aus so seit ihr nicht ortbar.
Nutzt die Regierung jetzt Corona um ganz Österreich in Geiselhaft zu nehmen.
Gestern bei Armin Wolf: der Erlass wird bis Montag überarbeitet.
Lachnummer https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2-Spezial/13887244/ZIB-2-Spezial/14047145/Clemens-Auer-zum-Oster-Erlass/14674532
... und noch was (Armin, der Wolf der Nation, hat es soeben schön auf den Punkt gebracht):
Wir dürfen nur aus 4 essentiellen Gründen unser Wohndomizil verlassen:
1. einkaufen (nur Essbares bzw. Essentielles - klingt ähnlich) 2. arbeiten (nicht essbar, aber auch offenbar essentiell) 3. kurz Luft schnappen (sehr essentiell = Vorbeugung Erstickungstod) 4. Hilfeleistung (= existentiell)
... andererseits dürfen sich nicht mehr als 5 wohnungsfremde Personen bei uns zuhause aufhalten (siehe neuester Erlass)!
hä??????????????????????????????????????
Mein heutiges Nachtgebet:
"Herr, lass mich diesen Erlass verstehen!"
kann dir nur beipflichten.. ich versteh's auch nicht. v.A. dass mit den 5 wohnungsfremden Personen. Das öffnet doch wieder Tür und Tor für Corona Partys (im kleinen Kreis) 🤦♂️
Wiedehole mich ungern, aber:
Muss man jederzeit sein Smartphone griff- und einsatzbereit mit sich führen?
Billy the Kid würde blass vor Neid werden, wenn er sähe, wie schnell unsereins sein Smartphone zückt!
Die Bundesregierung denkt allen Ernstes darüber nach, Menschen, die kein Smartphone haben, mit einem Chipschlüsselanhänger auszustatten. Der Trick mit "Smartphone vergessen /daheim lassen" oder "auf ein altes Nokia wechseln" funktioniert also nicht. Vielleicht sollte man Kinder überhaupt gleich chippen, die verlieren die Schlüsselanhänger sonst ja dauernd. *sarcasm_off*
Ich versteck dann den Schlüssel unter der Vase neben der Eingangstür :-)
Habe gerade nachgelesen, weil ich schon einen Verdacht hatte. Die gültigen Tiroler Quarantänebestimmungen sind noch strenger, als die oben beschriebene Regelung, da in unserem Bundesland keiner, der nicht im selben Haushalt gemeldet ist, eine Wohnung betreten darf.
Scheint leider so zu sein.
Dann ist es ja gut, wenn ich meine Mutter, alleine lebend, nur besuche wenn das Wetter schön ist und wir auf der Terrasse sitzen können (komme eh schon alleine ohne Frau und Kinder). Ins Haus darf ich ja nicht - naja bei Bedarf muss ich halt hinter den Baum.
Aber ernsthaft - manche Besuche lassen sich nicht vermeiden, da können sie bestimmen was sie wollen. Und ursprünglich war immer die Rede von sozialem Kontakt reduzieren bzw. auf 25% minimieren. Nirgends von 100% einstellen.
Und nur weil die Landesregierung in Ischgl geschlafen hat (bewusst ist anzunehmen) wollen sie jetzt mit überbordenden Verboten alles wieder vergessen machen. Und warum wird ganz Tirol über denselben Kamm geschert? Geht ja in anderen Bundesländern auch nur Teile davon in Quarantäne zu setzen.
Aber nein, in Tirol müssen alle für die Ballermann-Schigebiete büßen.
Man kann es auch positiv sehen: keine lästigen Verwandten zu Ostern.
Das de facto Sportverbot in Tirol ist für mich unverständlich und gehört aus meiner Sicht zurückgenommen. Bezüglich der App wertungsfrei etwas zum Nachdenken: Den Googles und Apples dieser Welt geben wir alle Smartphone-Bewegungsdaten völlig freiwillig und sie machen damit (DSGVO hin oder her) de facto was sie wollen. Google hat dieser Tage sogar schon eine Statistik veröffentlicht, die viel weniger Bewegung seit den Ausgangssperren in Europa zeigt. Wenn der Staat diese Daten nun begründet (Pandemie) und auch zeitlich befristet nutzen will, ist das Faschismus? Warum darf in unserer Gesellschaft eine Privatfirma mehr als eine demokratische Institution? Die US-Techkonzerne wissen längst mehr über uns alle als jeder Geheimdienst und die Überwachung ist 100x effektiver als die eines jeden "Blockwarts".
PS @Redaktion: Niki Scherak ist nicht Klubobmann der Neos, er ist Obmann-Stv.
Der Unterschied ist, dass ich srkbst entscheide, ob ich WhatsApp, Google, Facebook etc. nutze oder nicht bzw. ob ich meinen Standort freigebe oder nicht. Wenn das so kommt, wie von der Bundesregierung und dem NR-Präsidenten angedacht, dann bin ich entweder ein gläsener Mensch (die Rot-Kreuz-App greift u.a. auf das Mikrofon zu!) oder darf nicht mehr aus dem Haus. Das ist in meinen Augen absolut überschießend und durch die Bundesverfassung nicht annähernd gedeckt.
Na ja, theoretisch "freiwillig", im Endeffekt hat (fast) jeder ein Smartphone, das ist beruflich oft auch unumgänglich. Und damit ist man automatisch ein gläserner Mensch, App hin oder her. Das Google-Betriebssystem Deines Handys ist nicht darauf angewiesen, dass irgendeine Standort-Berechtigung aktiviert ist. Und woher weißt Du, was die Regierung andenkt, wenn sie es selbst noch nicht weiß? Eine Verpflichtung wird nicht kommen, das ist unpopulär und Kurz hat in seinem politischen Leben noch selten etwas Unpopuläres gemacht. Warum gab es nicht dieselbe Panik beim geplanten Bundestrojaner unter Türkis-Blau? Das war vom Prinzip genau das Gleiche, nur noch deutlich umfangreichere Überwachung, ohne konkreten Anlass und unbefristet.
... und sie werden mir von Tag zu Tag unsympathischer, die Helden in unserer Regierung ... Was soll man davon halten - ist das nur peinlich oder Putin?
Wieder einmal (leider häufen sie sich in den letzten Tagen) so eine Vorschrift, die kaum durchdacht ist: 5 Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen zusammen sein - mehr nicht! Dabei ist anscheinend egal, ob es sich um eine 50 qm Wohnung handelt oder ob das Treffen in einem Haus mit 40 qm Wohnzimmer stattfindet! Wie ist es, wenn der Haushalt eine Terasse, einen Garten hat? Was ist, wenn der gemeinsame Haushalt aus 4 Personen besteht und 2 dazu kommen? Wer will, ja wer kann das kontrollieren? Ach ja, die lieben Nachbarn, die zu "Solodarität" oder zum "Vernadern" aufgerufen werden ....
Selbstkontrolle! und auch selbst denken! das beschte
........5 Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen zusammen sein............
Auch das kann schon zuviel sein.....sinnlose Regelung.
Das sagt alles über die Kompetenz unsrer Regierung aus! Wenn Erlässe und Verordnungen keinerlei rechtliche Grundlagen haben dann ist die Regierung rücktrittsreif!
Jetzt kommen sie wieder, die braunen Schatten. Schon öfters haben sich die Faschisten unter dem Mantel von "Katastrophen" in die Bevölkerung geschlichen. Nichts einzuwenden gegen die Auflage, zu Hause zu bleiben, vom Mitmenschen Abstand zu halten, Masken zu tragen, Solidarität zu zeigen etc., das leuchtet ein. Aber alles gegen diese Vorschriften, die tief ins Privatleben eingreifen, wie die RotkreuzApp, den oben genannten Erlass Zusammenkünfte von mehr als 5 Personen zu verbieten und uns Bürger verblöden. Im Epidemiegesetz ist ja explizit von Veranstaltungen die Rede, nicht von Zusammenkünften. Wehret den Anfängen!!!!!!!!! Am Ende stehen wieder faschistische Regimes mit ihren besserwisserischen Blockwarten. Wir lassen uns nicht total entmündigen - besonders nicht von Menschen, die behaupten "alles richtig gemacht zu haben"
Du darfst zur Zeit mit der Quarantäne sowieso bei niemandem zu Besuch gehen. Dazu darfst deine Wohnung / Haus nicht mal verlassen. Wenns dich dort antreffen oder dich jemand vernadert hast schon im Vorhinein gegen Vorschriften verstoßen.
Dass die rechtliche Grundlage fehlt - ok - kann ich nicht bewerten - offensichtlich scheint es so zu sein. Aber dass da jetzt wider jeden Menschenverstand unbedingt gefeiert werden muss obwohl man in Tirol VORHER schon gegen Vorschriften verstößt is doch irgendwie widersinnig. Oder wird zu Ostern die Ansteckung abgestellt und erst am folgenden Dienstag vom Virus wieder aufgenommen ? Osterfrei sozusagen.
..und nächste Woche gibts dann für Zuwiderhandeln einige Stockhiebe wie in Indien. oder 10 Liegestütze...
der Fasching dauert heuer ziemlich lang!
Wir tragen ja auch Masken - und das in der Fastenzeit
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